Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,
neben der Möglichkeit das Mittagessen (mit Vorbestellung oder spontan) bargeldlos mit dem Mensachip zu bezahlen, besteht seit einiger Zeit ebenfalls die Möglichkeit, den Chip zur bargeldlosen Bezahlung im Pausenverkauf sowohl in der Cafeteria als auch in der Mensa zu nutzen.
Wir möchten aber aus gegebenem Anlass an dieser Stelle nochmals dringend darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit (gerade im Pausenverkauf!) nur genutzt werden kann, wenn der Mensachip von den Schülerinnen und Schülern vorgelegt wird. Das erleichtert uns die Identifikation der Kinder und beugt einem Missbrauch von fremdem Guthaben vor. In der letzten Zeit hat die Zahl derer ohne Chip sehr stark zugenommen und bei einigen Schülerinnen und Schülern ist das Vergessen des Chips leider schon zu einer Gewohnheit geworden. Das führt mittags zu einem erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand beim Einlass in die Mensa und dadurch längeren Wartezeiten für alle.
Außerdem möchten wir an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass bei bargeldloser Bezahlung mit dem Chip das Mensamaxkonto der Kinder unbedingt ausreichend gedeckt sein muss. Für Leistungsempfänger von BuT (Bildung und Teilhabe – „Teilnahme am Mittagessen“) ist bitte rechtzeitig und selbständig darauf zu achten, dass ein aktueller Bescheid bei uns oder im Sekretariat der entsprechenden Schule vorliegt.
Ohne ausreichendes Guthaben auf dem Mensamaxkonto haben die Kinder jederzeit die Möglichkeit, bar am Mensaeingang zu bezahlen.
Mittagessen können bei uns bis zu max. 5 Essen überzogen werden, wir behalten uns aber das Recht vor, die Kinder dann vom Mittagessen auszuschließen bis das Guthaben ausgeglichen ist oder ein entsprechender Bescheid vom Jobcenter oder der Stadt Oldenburg (für Leistungsempfänger) vorliegt. Bei anhaltendem negativen Guthaben erfolgt eine entsprechende Elterninfo über die Schule.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
Das Team von Mensa und Cafeteria
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